Denkmalgeschützt: Lust auf 100 Jahre Boden?

Unter mehreren Schichten liegt der denkmalgeschützte Belag

Wer möchte nicht nach 100 Jahren wieder frisch aussehen? Das gilt auch für denkmalgeschützte Plattenbeläge. Unter Schutz stehen bedeutet; der Belag ist ein Kulturgut und soll dauerhaft erhalten und nicht verfälscht werden. Daher laufen die Beläge auch unter dem Namen Denkmal-Pflege und nicht Zerstörung.

Steht ein solcher Belag unter Schutz ist Feingefühl und ein riesen Fachwissen gefragt. Im Zusammenhang mit Umbauarbeiten, statischen Massnahmen oder Brandschutzvorschriften müssen die Beläge «angefasst» werden. Das bedeutet vorsichtig ausbauen, einlagern und wieder einbauen. Die bekannten Abbruchmethoden mit Spitzhammer und Vorschlaghammer haben da keinen Platz.

 

Denkmalgeschützt arbeiten

Stück um Stück, wie ein Archäologe werden die edlen Stücke ausgebaut und für die Nachwelt wiederaufbereitet. Dazu gehört auch das Abtragen von Schichten, die über dem geschützten Belag liegen. Abschleifen geht nicht, da die Oberfläche zerkratzt würde und somit zerstört wäre. Da haben wir einige Techniken entwickelt. Reproduktion von Platten, die an Fehlstellen wieder eingesetzt werden sollten, gehören auch dazu. Monatelange Prozesse müssen da eingerechnet werden, um das optimale Ergebnis zu erzielen.

Das «Rosinchen» obendrauf ist die Endbehandlung, das wirkliche Resultat wird erst erzielt mit der Endbehandlung, sozusagen die richtige Hautcreme für den richtigen Hauttyp. Lese dazu ausführlicher in meinem Fachbeitrag .
Eben Denkmal-Pflege, ist Denkmalgeschützt.