Bis 1990 wurde der Plattenkleber mit der Asbestfaser industriell vermengt, danach war stopp. Jetzt stehen genau diese Beläge vor den Umbauarbeiten und sollten erneuert werden. 30- jährige Beläge und älter stehen jetzt natürlich unter Generalverdacht, Asbest zu enthalten. An alle Haus- und Wohnungsbesitzer, die jetzt zusammenzucken; bei richtiger Handhabung ist das nur halb so schlimm. Die Faser wird nur dann freigesetzt, wenn auch der Kleber bearbeitet wird. Erst wenn gespitzt oder geschliffen wird, kann sich die Faser freisetzen. Unter dem Belag ruhend droht keine Gefahr. Nur bei Umbauarbeiten ist der Bauherr verpflichtet, dies prüfen zu lassen. Wir unterstützen unsere Kunden dabei und entnehmen beim bestehenden Belag Proben und lassen diese prüfen.
Über diese Thematik habe ich mit Marco Fehr im Bauherren Podcast Schweiz gesprochen. Das Fachgespräch findest du auf YouTube und Spotify.
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